Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

R+V PM Pflegezusatzversicherung

Die Highlights

• Keine Wartezeiten
• Einstufung der Pflegeversicherung wird übernommen
• Beitragsfrei im Pflegefall ab Pflegegrad 4
• Einfache Gesundheitsprüfung
• Keine Leistungskürzungen bei verspäteter Meldung der Pflege bis 6 Monate nach Eintritt
• Dynamik vor und nach dem Leistungsfall
• Besonders interessant als Tarif im Rahmen der Kindernachversicherung bei Geburt

R+V PM Pflegezusatzversicherung

Die Tarife sind mit vereinfachten Gesundheitsfragen und insbesondere auch für werdende Eltern geeignet, die sich das Kindernachversicherungsrecht bei Geburt ohne Gesundheitsprüfung sichern möchten, sofern sie mindestens 3 Monate versichert waren, da der Tarif im Antrag bisher nicht nach Schwangerschaft oder einem zu erwartenden Kind abfragt und generell sehr einfache Gesundheitsfragen vorsieht.
Versicherbar sind bis zu 5000 Euro/Monat plus eine zusätzliche Einmalleistung von bis zu 12000 Euro.
Eine Beitragsbefreiung ist ab Pflegegrad 4 vorgesehen in alle 3 Varianten. Eine anfängliche Wartezeit besteht nicht.
Das monatliche Pflegegeld erhöht sich (sofern dem nicht widersprochen wird) alle 3 Kalenderjahre um 10% bis maximal zum 70. Lebensjahr. Die Dynamik gilt gleichermaßen auch nach dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

Die R+V PM Pflegezusatzversicherung ermöglicht derzeit insbesondere in der Variante PM1 die höchste ambulante Pflege-Absicherung in Pflegegrad 2 (bis 5.000 Euro/Monat) und eine relativ hohes Pflegegeld bereits in Pflegegrad 1 (bis 500 Euro), sofern das Maximum von 5000 Euro Pflegegeld um Monat (bezogen auf PG5) abgesichert wird.


R+V PM1

Die beste Variante stellt die R+V PM1 Pflegetagegeldversicherung dar, da hier bereits ab Pflegegrad 2 das versicherte monatliche Pflegegeld voll ausgezahlt wird. Egal, ob bei ambulanter oder stationärer Pflege:

  • Pflegegrad 1 : 10% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 500 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 2 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 3 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 4 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 5 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)

R+V PM2 Pflegetagegeld

Die etwas günstigere Variante der R+V Pflegetagegeldversicherung sieht eine volle Leistung ab Pflegegrad 3 vor, in Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 wird etwas weniger geleistet:

  • Pflegegrad 1 : 10% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 500 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 2 : 30% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 1.500 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 3 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 4 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 5 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)

R+V PM3 Pflegetagegeldversicherung

Die günstigste Variante leistet generell erst ab Pflegegrad 3 und sieht für Pflegegrad 1 und 2 keine Leistung vor. Das monatliche Pflegegeld staffelt sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1 : keine Leistung
  • Pflegegrad 2 : keine Leistung
  • Pflegegrad 3 : ambulant: 70% (also bis 3.500 Euro/Monat); stationär: 100% (also bis 5.000 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)
  • Pflegegrad 5 : 100% des versicherten monatlichen Pflegegeldet (also bis 5.000 Euro/Monat)