Option auf Höherversicherung im Tarif DKV PTG
Eine Tarifbesonderheit ist, dass alle drei Jahre das Pflegetagesgeld um 5 Euro erhöht wird. Und dies ohne Gesundheitsprüfung! Diese Erhöhung kann auch dann stattfinden, wenn der Pflegefall schon eingetreten ist. Der Kunde wird schriftlich informiert und kann innerhalb eines Monats wiedersprechen.
Zu besonderen Anlässen lässt sich das Pflegetagesgeld um jeweils 5 oder 10 Euro erhöhen. Auch hier ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Zu diesen Anlässen gehören:
• Heirat oder die Gründung einer Lebenspartnerschaft
• Die Geburt oder Adoption eines Kindes
• Eine Scheidung oder eine Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
• Der Eintritt in die Altersrente
• Der Tod oder die Pflegebedürftigkeit des Partners
Dabei ist zu beachten, dass die Erhöhung spätestens 3 Monate nach dem Anlass beantragt werden muss. Zudem darf zu diesem Zeitpunkt keine Pflegebedürftigkeit vorliegen und der maximale Tageshöchstsatz liegt bei 160 Euro.