Der Wegfall der Wartezeit ist auch bei der Hanse Merkur Pflegezusatzversicherung eine Selbstverständlichkeit. Ein Kostennachweis ist nicht notwendig und auch die Pflege durch Angehörige wird gezahlt. Wenn der Pflegefall eintritt wird einiges an Unterstützung geboten. Zum Beispiel gibt es eine Pflegeplatzgarantie, sodass innerhalb von 24 Stunden ein Pflegeplatz innerhalb Deutschlands gefunden wird. Zusätzlich gibt es die sogenannte Soforthilfe, die bei erstmaligem Eintritt des Pflegefalls 12 Pflegemonatsgelder in voraus auszahlt, um eine sofortige Unterstützung anzubieten.
Optional kann Tarif mit dem Baustein PZG aufgestockt werden. Dieser Baustein hat einige sinnvolle Ergänzungen die sich durchaus lohnen. Bei Feststellung des Pflegegrades 2 leistet sie eine einmalige Sofortzahlung von 1500 zur Unterstützung und übernimmt die Kosten für notwendige Assistanceleistungen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Wichtig ist auch die Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3, da somit eine zusätzliche finanzielle Entlastung garantiert wird.
Zu den Assistanceleistungen gehören unter anderem:
- Versorgungs-/ Pflegeplatzgarantie
- Umzugsservice
- Tag- und Nachtwache
- Installation von Hausnotrufsystemen
- Pflegeschulung
- Menüservice
- Einkäufe und Besorgungen
- Begleitservice und Fahrdienst
- Kinderbetreuung
- Versorgung von Haustieren
- Freizeitbetreuung
- Wohnungsreinigung
- Wäscheservice
- Gartenpflege
- Schneeräumung und Laubbeseitigung
Die Zahlungen erfolgen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Hanse Merkur Pflegezusatzversicherung leistet auch bei einem stationärem Krankenhausaufenthalt, Reha oder Kur des Pflegebedürftigen weiter. Die Zahlung des Pflegetagegeldes erfolgt unabhängig davon, ob der Pflegefall durch eine Suchterkrankung eintrat, was bei einigen anderen Pflegetgegeld-Anbietern ein bedingungsgemäßer Leistungsausschluss sein kann.
Eine Dynamisierung ohne Altersbegrenzung (Erhöhung der Pflegetagegeldauszahlung) ist auch mitversichert, wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist.
Die Leistungserhöhung bevor ein Pflegefall eingetreten ist, erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Voraussetzung für die Dynamisierung ist ein Anstieg der durchschnittlichen Pflegekosten in Deutschland von mehr als zehn Prozent.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches, nicht unter Bezugnahme auf ADL.