Die Zahlen beim Thema Pflege sollten aufhorchen lassen. Bereits ein Drittel der Deutschen im Alter von 80 Jahren ist pflegebedürftig. 2,7 Millionen Bürger waren im Jahr 2016 auf Leistungen aus der Pflegeversicherung angewiesen. Die Zahlen steigen weiter an, glaubt man den Experten. Bis zum Jahr 2030 sollen es 3,4 Millionen sein, bis zum Jahr 2050 wird die Marke von 4,5 Millionen Anspruchsberechtigten überschritten sein. Das Thema „Pflege“ berührt jeden Bürger direkt oder indirekt. Entweder hat er selbst einen Pflegefall in der Familie oder im persönlichen Umfeld finden Personen mit zu pflegenden Angehörigen. Vor diesem Hintergrund kann es nicht schaden, sich einmal damit zu beschäftigen, welche Pflegegrade es gibt, wie der Pflegegrad ermittelt wird und welche Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung leiten sich aus dem jeweiligen Pflegegrad ab. Der Pflegegrad besagt, in welchem Umfang eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt Handlungen vorzunehmen. Die Pflegeleistung wiederum gliedert sich in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Leistungen in der Grundpflege sehen Leistungen für Körperpflege, Mobilität und Ernährung vor. Bei der Körperpflege geht es um Dinge wie Waschen, Rasieren oder Duschen. Die Mobilität berücksichtigt Hilfestellungen beim Zubettgehen oder Aufstehen, bei Arztbesuchen oder für das An- und Auskleiden. Unter den Begriff Ernährung fällt die mundgerechte Aufbereitung von Essen respektive die Nahrungsaufnahme, auf Deutsch Füttern.
Zunächst einmal ist natürlich interessant, welche Leistungen in Euro die gesetzliche Pflegeversicherung bei welchem Pflegegrad und welchem Sachverhalt erbringt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick:
Ebenso interessant wie die Beantwortung der Frage nach den finanziellen Leistungen ist natürlich die Antwort auf die Frage, ab wann greift welcher Pflegegrad. Um den Pflegegrad zu ermitteln, kommen sechs Module mit unterschiedlichen Fragen zur Anwendung. Diesen sechs Modulen liegen die folgenden Bereiche zugrunde:
• Mobilität
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Gewichtung der sechs Module fällt unterschiedlich aus:
Dazu ergänzend kommen noch die Module
• Außerhäusliche Aktivitäten
• Haushaltsführung
Beispiel für eine Frage aus dem Modul Selbstversorgung und die Punktebewertung:
„Waschen des oberen Vorderkörpers“ – als mögliche Antworten gibt es
• Selbstständig – 0 Punkte
• Überwiegend selbstständig – 1 Punkt
• Überwiegend unselbstständig – 2 Punkte
• Unselbstständig – 3 Punkte
Insgesamt können mit den ersten sechs Modulen 100 Punkte erreicht werden. Am Ende erfolgt eine Addition der Punktzahl, aus der sich dann der Pflegegrad ableitet:
Maßgeblich sind die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Geringe Beeinträchtigungen bringen den Pflegegrad 1 mit sich. Der Pflegegrad 2 greift bei einer erheblichen Beeinträchtigung. Für schwere Beeinträchtigungen kann der Pflegegrad 3 ausgesprochen werden. Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben Pflegegrad 4 zur Folge. Stellt der Pflegegrad 4 noch besondere Anforderungen an die Pflege selbst, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 5.
Gute Pflegetagegeldversicherunge sollten mindestens die Pflegegrade 2-5 stationär und ambulant absichern, noch besser aber alle 5 Pflegegrade. Eine Übersicht erhalten Sie über unseren Pflegezusatzversicherung Vergleich.