Markant an diesem Versicherungsmodell der Münchener Verein Pflegetagegeldversicherung ist die Tatsache, dass die versicherten Tagegeldsätze relativ flexibel gestaltet werden können, sofern man je Pflegegrad nicht mehr versichert, als in der nächst höheren Pflegegradstufe versichert werden.
Zudem ist es möglich, eine Einmalzahlung und Nachversicherungsoptionen einzuschließen. Das Münchener Verein Pflegetagegeld kann dann ganz individuell zum Einsatz gebracht werden. Die Leistungen werden zudem auch dann gewährt, wenn Laien die Pflege im häuslichen wie im stationären Bereich übernehmen.
Wird nur eine Vorsorge für die stationäre Pflege gewünscht, bringt dies einen Beitragsvorteil mit sich. Zudem können Leistungen wie ein Hausnotruf hinzugebucht werden.
Eine Beitragsfreistellung im Pflegefall kann optional vereinbart werden. Dafür gibt es jedoch eine Wartezeit von 3 Jahren, bevor die ersten Leistungen gewährt werden. Diese werden europaweit erbracht. Der zu Pflegende muss sich daher nicht in Deutschland aufhalten, um die Leistungen abrufen zu können. Eine Pflege im europäischen Ausland wäre möglich.
Deren Qualität hat in den letzten Jahren etwas zugenommen. Generell gilt die Regelung, dass das Höchstalter beim Eintritt in die Pflegeversicherung nicht höher als 75 Jahre sein darf. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Eine Dynamik ist ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung möglich und erhöht den versicherten Tagessatz automatisch.
“ohne” Gesundheitsfragen
Die Münchener Verein Pflegetagegeldversicherung sieht keine Gesundheitsfragen, nur eine Gesundheitserklärung vor. Das bedeutet, dass die Münchener Verein Pflegezusatzversicherung auch bei schweren Vorerkrankungen abschließbar ist, es jedoch zu einer Pflegebedürftigkeit aufgrund dieser bei Antragstellung bereits bestehenden schweren Vorerkrankungs-Diagnose (z.B. Diabetes, Krebs, Depression) kommen, würde ein Leistungsausschluss gelten. Alle anderen bereits bestehenden Erkrankungen, bzw. nach Abschluss diagnostizierten schwerden Erkrankungen sind jedoch ganz normal versichert, sofern diese später zu einer Pflegebedürftigkeit führen würden.