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Pflegetagegeldversicherung – Leistung auch im Ausland?

Mallorca, die Kanaren, Madeira, Florida – es gibt für viele Menschen interessantere Orte, die arbeitsfreie Zeit zu verbringen, als ausgerechnet Offenbach oder die Lüneburger Heide. Solange die Fähigkeit besteht, das Leben im Ausland alleine zu meistern, ist auch noch alles schön und gut. Was passiert aber, wenn das selbstgewählte Paradies plötzlich nur noch durch Unterstützung Dritter zu genießen ist und Pflege auch im Ausland notwendig wird?

Kundenzufriedenheit

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Ausland

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet bei der Leistungserbringung nach gewissen Faktoren:
• Geldleistungen werden innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz unbegrenzt erbracht.
• In den übrigen Staaten erfolgt die Leistung des Pflegegeldes für die Dauer von bis zu sechs Wochen innerhalb eines Jahres.
• Sachleistungen werden keine erbracht. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Begleitet der Pfleger den Pflegebedürftigen für die Dauer von bis zu sechs Wochen, leistet die gesetzliche Pflegeversicherung auch in diesem Fall.

Wie sieht es bei der Pflegezusatzversicherung aus?

Wie nicht anders zu erwarten, gibt es bei den Anbietern privater Pflegezusatzversicherungen in Bezug auf die Leistungen im Ausland durchaus Unterschiede. Wer bei Abschluss des Vertrages schon weiß, dass er mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben seinen Wohnort verlegen wird, sollte dies bei der Anbieterauswahl bereits berücksichtigen.
Grundsätzlich erbringen alle privaten Pflegeversicherungen ihre Leistungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes unbegrenzt. Einige Anbieter erweitern den Bereich des EWR noch um die Schweiz. Wer sich in Thailand, Südafrika oder den USA, also irgendwo im Rest der Welt niederlassen möchte, findet ebenfalls immer noch eine, wenn auch begrenztere Anzahl von Versicherern, die keine Leistungseinschränkungen bei einem Wohnsitz im Ausland vorsehen.
Die Versicherungsnehmer, die ihren Altersruhesitz generell innerhalb der Europäischen Union planen, müssen bei der Auswahl des Anbieters keine Rücksicht darauf nehmen, ob dieser eine Leistung außerhalb Deutschlands erbringt. Sie können sich bei der Tarifbetrachtung voll und ganz auf die Details konzentrieren, die den eigentlichen Versicherungsschutz ausmachen, Leistungshöhe bei niedrigeren Pflegegraden oder eine Leistungsdynamik bei späterem Bezug des Pflegetragegeldes.
Es gibt sicherlich genügend gute Gründe, sich mit dem Erreichen des 63. oder 65. Lebensjahres aus Deutschland zurück zu ziehen. Die klimatischen Verhältnisse können dazu beitragen, dass der mögliche Eintritt gerade niedrigerer Pflegestufen nach hinten verschoben wird. Dazu kommt, dass die Lebenshaltungskosten gerade auf den spanischen und portugiesischen Inseln deutlich unter denen Deutschlands liegen – also mehr Leben bei gleicher Rente möglich ist. An den Pflegeleistungen muss dieser Schritt, Deutschland den Rücken zu kehren, also auf jeden Fall nicht scheitern.