Es ist unstrittig, tritt der Pflegefall ein, fallen Kosten an, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur bedingt gedeckt werden. Vor dem Hintergrund, dass es in diesem Fall um Beträge geht, die in der Haushaltskasse richtig weh tun, ist private Vorsorge absolut notwendig. Mit der Einführung der staatlich geförderten Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber diese Tatsache bestätigt. Für den Verbraucher stellt sich allerdings die Frage, auf welche Form der privaten Pflegevorsorge er zurückgreifen soll. Zur Wahl steht neben dem klassischen Pflegetagegeld auch die Pflegerente.
Bei der Pflegerente handelt es sich um eine Rentenversicherung, die zur Auszahlung kommt, wenn der Pflegefall attestiert ist. Vom Konstrukt her handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung. Das bedeutet, dass der Beitrag nicht nur eine Risikoprämie enthält, sondern auch einen Sparanteil. Die garantierte Verzinsung entspricht der aller anderen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsprodukte auf der Basis des Garantiezinses.
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, den Vertrag um eine zusätzliche Todesfallleistung zu ergänzen. Die Höhe der Rentenzahlung legt der Versicherungsnehmer einerseits individuell fest. Andererseits richtet sich die tatsächliche Zahlung nach dem festgestellten Pflegegrad. Sieht die Police bei Pflegegrad 5 eine Zahlung von 1.000 Euro im Monat vor, kann die Vereinbarung lauten, dass bei Pflegegrad 1 lediglich 200 Euro gezahlt werden, bei Pflegegrad 2 sind es dann 400 Euro und so fort.
Der Versicherungsnehmer kann die Pflegerente, analog zu einer klassischen Rentenversicherung, beitragsfrei stellen. Einige Anbieter sehen auch eine Kapitalentnahme während der Laufzeit vor.
Die Rentenzahlung steht dem Empfänger zur freien Verfügung, ist nicht an Sachleistungen geknüpft.
Eine andere Möglichkeit bietet die Pflegetagegeldversicherung. Der Versicherungsnehmer vereinbart die Zahlung eines Pflegetagegeldes im Fall des Eintritts der Pflegenotwendigkeit. Im Gegensatz zu einer Pflegerentenversicherung handelt es sich nicht um einen Sparvertrag, sondern um eine reine Risikoabsicherung.
In Bezug auf die Leistung staffeln die Versicherer ebenfalls und zahlen je nach Pflegegrad eine bestimmte Quote des Betrages, der bei Pflegegrad 5 fällig wäre und die Bezugsgröße darstellt. Das Pflegetagegeld steht dem Empfänger ebenfalls in voller Höhe zur freien Verfügung. Vereinzelt finden sich Tarife, die auf Sachleistungen abstellen, aber nur als zweitbeste Lösung gelten.
Der offenkundig größte Vorteil des Pflegetagegeldes liegt in der Höhe des Beitrages. Da der Sparanteil entfällt, läuft die monatliche Prämie deutlich unter der einer Pflegerente aus. Das Argument der Rentenanbieter, dass das Pflegetagegeld bei hoher Leistungsquote jährlichen Beitragsanpassungen ausgesetzt sein kann, hinkt. Die Lebensversicherer können zwar nicht die Beiträge erhöhen, aber im Umkehrschluss die Überschussanteile kürzen und damit den Sparerfolg mindern.
Die Auszahlung des Pflegetagegeldes erfolgt grundsätzlich einkommensteuerfrei. Bei der Pflegerente kommt es auf den gewählten Tarif an. Einige Versicherer bieten Tarife an, welche dem Begünstigten ab einem bestimmten Datum eine monatliche Rente auszahlen, die sich erhöht, wenn der Pflegefall eintritt. Dieses auf den ersten Blick interessante Modell hat zwei Haken:
• Der Beitrag fällt gegenüber einem Pflegetagegeld überproportional hoch aus, die Beitragsdifferenz kann der Versicherungsnehmer lukrativer anlegen.
• Der Teil der Rente, der nicht auf die Pflege entfällt, ist steuerpflichtig.
Das reine Pflegetagegeld ist die klarere, günstigere und damit bessere Lösung.