Pflegetagegeldversicherung und Nachversicherung bei Geburt
Zwei Punkte tauchen bei dem Thema Pflegeversicherung immer wieder auf. Die eine Frage lautet, was bringt eigentlich ein Pflegetagegeld und ab wann ist die Pflegetagegeldversicherung bei meinem Kind sinnvoll?
Pflegetagegeldversicherung – eigentlich unverzichtbar
Mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es ein wenig wie mit dem Zahnersatz. Die versicherte Person erhält zwar eine Leistung, nur so richtig ausreichend ist sie nicht. Die Kluft zwischen dem, was für eine optimale Pflege wünschenswert ist und dem, was die Pflegeversicherung erstattet, geht mit zunehmendem Pflegegrad auseinander. Dies gilt umso mehr, wenn der Pflegling möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben soll. Ist der Leistungssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Sachleistungen oder Geldleistungen aufgebraucht, müssen die kleinen Annehmlichkeiten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Immer mehr Angehörige gehen dazu über, die Räumlichkeiten vorausgesetzt, statt einer Heimpflege eine 24-Stunden-Betreuung zu engagieren. Die Kosten tragen die Betroffenen selbst. Die Pflegetagegeldversicherung fängt diese Belastung auf. Die Gelder stehen, ebenso wie die Geldleistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, zur freien Verfügung. Ein Blick in die Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung zeigt, dass ein privates Pflegetagegeld notwendig ist:
• 316 Euro in Pflegegrad 2
• 545 Euro in Pflegegrad 3
• 728 Euro in Pflegegrad 4 und
• 901 Euro in Pflegegrad 5
Vor dem Hintergrund, dass eine 24-Stundebetreuung rund 2.000 Euro im Monat kostet, offenbart sich die Lücke zwischen Bedarf und Realität.