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Pflegetagegeldversicherung und Nachversicherung bei Geburt

Zwei Punkte tauchen bei dem Thema Pflegeversicherung immer wieder auf. Die eine Frage lautet, was bringt eigentlich ein Pflegetagegeld und ab wann ist die Pflegetagegeldversicherung bei meinem Kind sinnvoll?

Pflegetagegeldversicherung – eigentlich unverzichtbar

Mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es ein wenig wie mit dem Zahnersatz. Die versicherte Person erhält zwar eine Leistung, nur so richtig ausreichend ist sie nicht. Die Kluft zwischen dem, was für eine optimale Pflege wünschenswert ist und dem, was die Pflegeversicherung erstattet, geht mit zunehmendem Pflegegrad auseinander. Dies gilt umso mehr, wenn der Pflegling möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben soll. Ist der Leistungssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Sachleistungen oder Geldleistungen aufgebraucht, müssen die kleinen Annehmlichkeiten aus eigener Tasche bezahlt werden.

Immer mehr Angehörige gehen dazu über, die Räumlichkeiten vorausgesetzt, statt einer Heimpflege eine 24-Stunden-Betreuung zu engagieren. Die Kosten tragen die Betroffenen selbst. Die Pflegetagegeldversicherung fängt diese Belastung auf. Die Gelder stehen, ebenso wie die Geldleistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, zur freien Verfügung. Ein Blick in die Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung zeigt, dass ein privates Pflegetagegeld notwendig ist:

• 316 Euro in Pflegegrad 2
• 545 Euro in Pflegegrad 3
• 728 Euro in Pflegegrad 4 und
• 901 Euro in Pflegegrad 5

Vor dem Hintergrund, dass eine 24-Stundebetreuung rund 2.000 Euro im Monat kostet, offenbart sich die Lücke zwischen Bedarf und Realität.

Ab wann ist mein Kind in der Pflegeversicherung versicherbar?

Die Krankenversicherer bieten für neugeborene Kinder eine Nachversicherungsgarantie bei Geburt. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit wenigstens drei Monaten selbst versichert ist. Eine Ausnahme bildet hier z.B: die DKV mit dem Tarif PTG, die eine Nachversicherung nach 3 Monaten Mitgliedschaft eines Elternteils ermöglicht.

Die DKV ist zudem einer von wenigen Tarifen (ebenfals noch die SDK), die im Antrag nicht nach Schwangerschaft fragen oder nach erwarteter Vaterschaft (sollte der werdende Vater beabsichtigen für die Kindernachversicherungsoption einen Pfleegtagegeldtarif abzuschließen).

Wichtig zu wissen: Kindernachversicherungsrecht in der Pflegezusatzversicherung

Nachversicherungsgarantie bedeutet, dass keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Man mag im ersten Moment denken, dass Gesundheitsfragen bei einem Neugeborenen überflüssig sind. Aber trotz allen medizinischen Fortschritts gibt es keine Garantie, dass ein Kind nicht bereits als Pflegefall auf die Welt kommt.
Das besonders Tragische an diesem Sachverhalt ist, dass es in diesem Fall keinerlei Versicherungsschutz durch eine gesetzliche Absicherung gibt. Lediglich die anfallenden Kosten für die medizinische Behandlung sind durch die Krankenversicherung abgedeckt.

Fällt der Begriff „Pflegeversicherung“, denken die meisten automatisch an ältere Menschen, die durch Krankheit oder altersbedingten körperlichen Verfall Unterstützung benötigen. Die wenigsten Eltern ziehen in Betracht, dass auch ein Kind durchaus zum Pflegefall werden kann. Als Ursache kommt zum einen eine Erkrankung infrage, zum anderen kann ein Unfall der Auslöser sein.
Die Kinderunfallversicherung kompensiert in diesem Fall zwar die künftigen, durch Invalidität bedingten, Einkommensausfälle. Wird dieses Geld aber auch noch durch die notwendigen Aufwendungen für Pflegeleistungen benötigt, bleibt später als Einkommensersatz nur noch wenig zum Leben übrig. Eine immense finanzielle Belastung der Angehörigen und der Bezug von Grundsicherung sind die Folge. Ein Rentenbezug scheidet aus, da keinerlei Beiträge erbracht wurden. Fazit ist, wer seine Kinder vor einem möglichen finanziellen Debakel schützen möchte, setzt auf die Kombination aus Unfallversicherung und Pflegeversicherung.