Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr


Gothaer MediPG

• Keine Wartezeiten
• Weltweite Leistung
• Laienpflege ist möglich
• Maximaler Tagessatz im Pflegegrad 5 von 130 Euro
• Beitragsfreiheit im Leistungsfall ab Pflegegrad 2

Kundenzufriedenheit

Mit dem Pflegetagegeldtarif MediPG bietet die Gothaer eine Pflegezusatzversicherung, die sich durch unter anderem durch volle Leistungen ab Pflegegrad 2 bei einem stationären Aufenthalt auszeichnet. Das Pflegetagegeld wird in den jeweiligen Pflegestufen prozentual abhängig von der Leistung im Pflegegrad 5 gezahlt. Die Staffel gliedert sich wie folgt:

Ambulant:

• Pflegegrad 1: individuell
• Pflegegrad 2: individuell
• Pflegegrad 3: individuell
• Pflegegrad 4: 100 Prozent
• Pflegegrad 5: 100 Prozent

Stationär:

• Pflegegrad 1: individuell
• Pflegegrad 2: 100 Prozent
• Pflegegrad 3: 100 Prozent
• Pflegegrad 4: 100 Prozent
• Pflegegrad 5: 100 Prozent

Bei der Gothaer MediPG Pflegezusatzversicherung ist besonders hervorzuheben, dass bei einer häuslichen Pflege bereits ab Pflegegrad 4 die vollen Leistungen bezogen werden, die sich am Pflegegrad 5 orientieren. Bei einer stationären Pflege ist dies sogar ab Pflegegrad 2 der Fall.

Die mit der Versicherung vereinbarte Leistung kann auch dann bezogen werden, wenn eine Laienpflege stattfindet. Freunde, Bekannte, Familienangehörige oder auch Nachbarn können daher die Pflege übernehmen oder begleiten. Eine Beitragsfreiheit wird bei der Gothaer im leistungsfall ab Pflegegrad 2 eingeräumt.
Beim Eintritt in die Pflegebedürftigkeit kann eine Einmalleistung nur dann erwirkt werden, wenn ein entsprechender Zusatz in der Versicherung verankert wird. Aller drei Jahre kann die Versicherungssumme ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung um 10 Prozent angehoben werden. Eine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Leistungen besteht bei der Gothaer nicht. Die Leistungen werden auch bei einer Suchterkrankung gewährt. Das Höchstaufnahmealter in die Versicherung liegt bei 67 Jahren.

Die Gesundheitsfragen, die bei Eintritt in die Versicherung gestellt werden, umfassen Angaben zur Person, zu eventuell vorliegenden Behinderungen und zu bereits bestehenden Erkrankungen. Die Fragen sind für einen Eintritt in die Pflegetagegeldversicherung verpflichtend. Bei Antragstellung ab dem 60. Lebensjahr kommen zusätzliche Fragen zu Kontrolluntersuchungen und Operationen hinzu. Ab 65 muss ein Untersuchungsbericht des Hausarztes bei Antragstellung zur Risikoprüfung eingereicht werden.