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Pflegezusatzversicherungversicherung – mit Beitragsfreistellung oder ohne?

Eine private Pflegeversicherung soll die erheblichen Zusatzkosten übernehmen, die mit fortschreitendem Pflegebedarf auf die versicherte Person zu kommen. Für den Versicherungsnehmer stellt sich im Vorfeld die Frage, ob er sich für einen Tarif entscheiden soll, der beispielsweise ab Pflegegrad zwei den Vertrag beitragsfrei fortführt oder ob selbst bei Pflegegrad fünf weiter eine Beitragspflicht besteht.

Kundenzufriedenheit

Wie sinnvoll und teuer ist die Beitragsbefreiung im Pflegefall

Tatsächlich ist die Beitragsbefreiung gleichbedeutend mit einem erhöhtem Pflegegeld in der jeweiligen Stufe, ab der sie greift. Jedoch mit dem Unterschied, dass dieses zusätzliche Pflegetagegeld zur Bezahlung des Beitrags immer weiter ansteigt, sollte der Beitrag für die Versicherung selbst steigen und das ist auch wichtig. So ist es am Ende der Beitragsrechner, der Hinweise darauf gibt, wie hoch zunächst der Beitragsunterschied ausfällt.

Hier je ein Beispiel für Pflegetagegeldtarife mit Beitragsfreistellung ab unterschiedliche Pflegegraden. Als Berechnungsvorgaben wurden ein Alter von 40 Jahren und bei Pflegegrad V ein Pflegetagegeld von 70 Euro unterstellt.

  • Mit Beitragsfreistellung ab Pflegegrad I ohne Leistungsdynamik: ab 54,12 Euro monatlich (DFV, Tarif Komfort , hier sind alerdings in Pflegegrad 5 nur max. 1802 Euro pro Monat versichert, was 60 Euro Pflegetagegeld bedeutet)*
  • Mit Beitragsfreistellung ab Pflegegrad II und Leistungsdynamik: 65,80 Euro (Württembergische, Tarif PremiumPlus).
  • Keine Beitragsbefreiung mitversichert: 42,70 Euro monatlich (DKV, Tarif KPET)*

Ohne einen Blick auf die weiteren versicherten Leistungen zu werfen, fällt auf, dass je eher die Beitragsbefreiung einkalkuliert wurde, desto höher der Gesamtbeitrag. Untenstehend haben wir näher ausgeführt, welche Auswirkung die Beitragsbefreiung im Pflegefall auf die Kalkulation und Beitragshöhe hat und warum man trotzdem nicht pauschal empfehlen kann in so einem Fall den Tarif abzuschließen, der bei gleicher oder sogar besserer Leistung den niedrigsten Monatsbeitrags ausweist (Stichwort: Beitragsanpassungen-Unterkalkulation).

Probleme Unterkalkulationen und Beitragsapassungen

Krankenversicherer dürfen, sofern sich gewisse Variablen in der Kalkulation einer Krankenzusatzversicherung, wozu auch die Pflegezusatzversicherung nach Art der Krankenversicherung gehört die Beiträge erhöhen, sofern ein unabhängiger Treuhänder dem zustimmt.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Lebenserwartung (die Sterbetafeln nach denen die Beiträge ursprünglich kalkuliert wurden) ändern oder wenn der Versicherer feststellt, dass er tatsächlich viel mehr pflegebedürftige Versicherte hat als er tatsächlich zu Anfang einkalkuliert hat.
Um am Markt überhaupt möglichst viele Kunden “einsammeln” zu können, muss ein Tarif attraktiv sein. Nicht zuletzt schauen Kunden dabei auf den Beitrag ohne jedoch im Einzelnen darauf zu achten, wie nachhaltig dieser kalkuliert ist. Da Leistungsfälle in der Pflegezusatzversicherung meist erst in vielen Jahren eintreten, wird die Unterkalkulation eines Tarifes oft erst viel später bekannt. Und das bedeutet, dass eine Beitragserhöhung dann um so höher ausfallen muss.
Egal bei welchem Versicherer, die Wahrscheinlichkeit, dass eine Pflegezusatzversicherung bei Abschluss günstiger ist, als sie eigentlich sein müsste, um alle versicherten Pflegeleistungen später auszahlen zu können, ist groß. Insofern ist ein günstiger Beitrag bei hoher Leistung ein Anzeichen für spätere Beitragserhöhungen.

Eine fehlende Beitragsbefreiung kann im Leistungsfall daher bedeuten, dass ein Großteil des ausgezahlten Pflegetagegeldes für die Weiterzahlung des Beitrags verwendet werden muss und daher die zuvor errechnete finanzielle Pflegegeldlücke nicht vollständig geschlossen werden kann.
Ist jedoch die Beitragsbefreiung mitversichert, so ist dies weniger erheblich, da das ausgezahlte Pflegetagegeld auch bei später deutlich erhöhtem Monatsbeitrag vollständig zur Finanzierung der Pflegebetreuung verwendet werden kann.

Beitragsbefreiung wichtig, aber auch teuer

Eine Beitragsbefreiung ist nicht unwichtig, jedoch sollte sie wirtschaftlich sein. Gerade beim Pflegegrad 1, der am häufigsten eintritt ist der finanzielle Pflegebedarf noch nicht sehr hoch und die Betroffenen Personen können durchaus den Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung aufbringen. Gerade da diese Einstufung sehr häufig ist, wäre auch die Mitversicherung der Beitragsbefreiung hier besonders teuer und ist sie anfänglich eben nicht sehr teuer, wird sie es durch Beitragsanpassungen später werden, wie im Absatz vorher erklärt.
Zumindest im Fall stationärer Pflege bzw. ab Pflegegrad III sollte allerdings eine Beitragsbefreiung mitversichert sein, in Pflegegrad I ist eher zu teurer, Pflegegrad II ist sicherlich gut für den Kunden, aber hat eben auch eine preisliche Relevanz.

Folgende Pflegetagegeldversicherungen sehen eine Beitragsbefreiung im Pflegefall vor:

Erst ab Pflegegrad 4-5 – hier sollte man 5 Euro Pflegetagegeld mehr versichern

  • Arag PIN : ab Pflegegrad 4
  • AXA VARIO ab Pflegegrad 4
  • Allianz PZT Best : erst ab Pflegegrad 5 (hier sollte man 5 Euro Pflegtagegeld mehr mitversichern, als man für die Pflegelücke benötigt.

Keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall mitversichert

Bei diesen Tarifen sollte ebenfalls mindestens 5 Euro Pflegetagegeld mehr versichert werden.