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Die Pflegezusatzversicherung für Kinder – darum ist sie so wichtig

Die Geburt eines Kindes stellt für jede Familie ein ganz besonderes Ereignis dar. Erfreulicherweise sind die Gegebenheiten in den meisten Fällen rein positiver Natur. Dennoch darf man nicht vergessen, dass es auch bei Neugeborenen zu Behinderungen kommen kann. Im Jahr 2020 lebten in Deutschland 7,6 Millionen behinderte Menschen. Vier Prozent davon, 304.000, leben seit ihrer Geburt oder seit dem ersten Lebensjahr mit einer Behinderung. Eine Behinderung bedeutet häufig auch, dass das Kind einer andauernden Pflege bedarf.
Insgesamt 80.539 Personen im Alter unter 15 Jahren waren laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2015 pflegebedürftig. Vor dem Hintergrund, dass Schicksalsschläge nicht angekündigt auftreten, ist es für Eltern durchaus sinnvoll, sich mit dem Thema Pflegezusatzversicherung für Kinder auseinanderzusetzen.

Besonders aufgrund der Tatsache, dass Kinder bereits bei Geburt pflegebedürftig oder mit einer Behinderung zur Welt kommen können, macht die Möglichkeit der Kindernachversicherung so interessant und auch wichtig. Was es damit auf sich hat und wie werdenden Eltern diese Möglichkeit nutzen sollten, erfahren Sie weiter unten.

Kundenzufriedenheit

Die Nachversicherungsgarantie – was ist das?

Kinder sind höheren gesundheitlichen Risiken als Erwachsene ausgesetzt. Der Entdeckungs- und Tatendrang führt bei Eltern immer wieder zum Anhalten der Luft, in den meisten Fällen gehen die riskanten Aktivitäten aber gut aus. Werdende Mütter sind in Deutschland immer älter. Die Zahl der Risikoschwangerschaften nimmt im Alter jedoch zu. Es macht also durchaus Sinn, noch vor der Entbindung über eine Pflegezusatzversicherung für den Nachwuchs nachzudenken.
Dabei schlägt das Versicherungsvertragsgesetz im Paragraf 198 den werdenden Eltern eine nicht zu verachtende Brücke. Eltern mit einer bestehenden Pflegeversicherung haben das Recht, ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach Entbindung ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend m Vertrag der Eltern (natürlich gegen zustsätzlichen Beitrag) gleichwertig mitzuversichern. Der elterliche Vertrag, Mutter oder Vater, muss in der Regel mindestens drei Monate vor der Entbindung bestanden haben. Eine Mutter, die erfährt, dass sie im zweiten Monat schwanger ist, kann also mit dem rechtzeitigen Abschluss einer eigenen Pflegeversicherung für ihr Kind indirekt mit vorsorgen.

Der Versicherungsschutz für das Kind besteht auf jeden Fall, auch wenn es bereits schwer erkrankt auf die Welt kommt.

Rechtsprechung bezüglich vorgeburtlicher Schädigungen

Ein Baby ist erst ab Durchtrennung der Nabelschnur rechtlich eine Person. Und genau ab diesem Zeitpunkt greift auch die Kindernachversicherung und auch erst ab diesem Zeitpunkt könnte frühestmöglich eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.

Die Rechtsprechnung hatte sich diesbezüglich mit der Thematik befassen müssen, und diese Frage ist daher ausgeurteilt: Keine Chance für den Versicherer, in so einem Fall die Leistung und den Versicherungsschutz zu verweigern oder angeborene Schädigungen vom Versicherungsschutz ausschließen zu können.
BGH, Urteil vom vom 27.9.2000, Az.: IV ZR 115/99

Wie finde ich den richtigen Versicherungsschutz?

Vor dem Hintergrund, dass niemand weiß, was passieren kann, liegt der Schluss nach einer möglichst hohen Absicherung nahe. Daraus folgt, dass ein Elternteil ein möglichst hohes Pflegetagegeld abschließen sollte. Daran ist der Antragsteller aber nicht für den Rest seines Lebens gebunden. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Danach ist eine Absenkung der Absicherung wieder möglich. Es darf halt nicht vergessen werden, dass das Kind im schlimmsten Fall für den Rest seines Lebens auf die Leistung aus der Kinderpflegetagegeldversicherung angewiesen ist.
Für die Ermittlung des Pflegegrades bei Kindern gelten etwas andere Voraussetzungen als bei Erwachsenen. Je kleiner ein Kind ist, um so größer ist der „natürliche Pflegeaufwand“. Kriterien bei Erwachsenen sind beispielsweise die Fähigkeit der Körperpflege, des alleinigen Anziehens oder Essens. Um den Pflegebedarf eines Kindes zu ermitteln, muss der untersuchende Arzt vom gesamten Pflegeaufwand den „natürlichen Pflegeaufwand“ abziehen.

Das Bundessozialgericht hat festgelegt, welcher Zeitaufwand für die „natürliche Pflege“ in Abhängigkeit zum Alter greift:

Muss ein vier bis fünf Jahre altes Kind am Tag 200 Minuten gepflegt werden, beträgt die Zeit für die Einstufung des Pflegegrades 130 Minuten.

Empfehlung der richtigen Pflegezusatzversicherung bezüglich der Nutzung des Kindernachversicherungs-Rechts.

Aufgrund der bei den meisten Versicherern geänderten Antragsfragen zu bestehender Schwangerschaft oder ob man werdender Vater oder Mutter ist, ist die Tarifauswahl mittlerweile in diesem Fall etwas eingeschränkt
Wichtig ist, dass ein Elternteil die Versicherung rechtzeitig vor Geburt abschließt und dabei auch berücksichtigt, dass das Kind “zu früh” zur Welt kommen könnte.
Die 3 Monate Versicherungszeit des Elternteils sind am Tag der Geburt zu erfüllen. Die Mitversicherung des Kindes muss dann unbedingt rechtzeitig (max. 2 Monate nach der Geburt) beim Versicherer (bzw. dem Vermittle) beantragt werden.
Da der Versicherungsumfang des Kindes maximal dem des Elternteils im Rahmen der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsfragen entsprechend darf, muss das Elternteil ausreichend viel versichern. 1500 Euro Pflegegeld pro Monat sollten das Minimum sein.
Kommt das Kind gesund zur Welt, könnte man sich später überlegen das versicherte Pflegetagegeld zu senken (das ist in der Regel zum Ende des 2. Kalenderjahres nach Beginn der Versicherung möglich. Es ist aber eine Investition, die für das Kind und auch die Eltern lebenswichtig werden könnte.
Sofern man bereits vor Entbindung weiss, dass das Baby mit Vorschädigungen oder einer Behinderung zur Welt kommen wird, sollte man unbedingt das maximal mögliche Pflegetagegeld abschließen.

Derzeit keine Pflegetarif mehr abschließbar mit Kindernachversicherung für werdende Vater oder Mütter

Stand 11.2024 haben leider alle Krankenversicherer ihre Antragsfragen dahingegehend geändern, dass im Antrag danach gefragt wird, ob die versicherte Person werdende Mutter oder Vater ist.
Es ist natürlich in dem Fall möglich für sich selbst noch eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, allerdings würde hier dann das Recht auf Kindernachversicherung nicht für die folgende Geburt greifen.
Die Pflegezusatzversicherung müsste also abgeschlossen werden, bevor dem Vater oder der Mutter bekannt ist, dass eine Schwangerschaft besteht. Offiziell bekannt sein kann dies erst, wenn der Frauenarzt den Schwangerschaftstest gemacht hat und den Mutterschaftspass ausgestellt hat.

Fazit

  • Personen, die planen, Kinder zu bekommen, sollten vorsorgen und eine Pflegetagegeldversicherung abschließen (bevor Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde)
  • Sofern die Versicherung dann später zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 3 Monate bestand, kann das Recht auf Kindernachversicherung genutzt werden.
  • Nach der Geburt die 2-Monatsfrist nach Geburt nicht “verschlafen”, sondern für das Kind die Nachversicherung der Pflegezusatzversicherung beim Versicherer des Elternteils beantragen.

Auf diese Art sind alle Erkrankungen und auch eventuelle Geburtsanomalien des Kindes versichert.

Sofern Sie bereits über eine Pflegetagegeldversicherung (oder auch andere private Kranken- oder Krankenzusatzversicherungen) verfügen, um so besser. Hier besteht bei Geburt das Kindernachversicherungsrecht natürlich ebenfalls.
Melden Sie sich gerne bei uns, wir beraten Sie hierzu und beantragen für Sie auch die Kindernachversicherung bei bereits bestehenden privaten Kranken-(zusatz)versicherungen oder Ihrer Pflegezusatzversicherung.