ADL steht für „Activities of Daily Living”, was auf deutsch “Tätigkeiten des täglichen Lebens” bedeutet. Es handelt sich hierbei um ein Punktsystem zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit eines Patienten, bei der anhand eines ärztlichen Gutachtens überprüft wird, inwieweit der Pflegebedürftige noch in der Lage ist, die Grundfunktionen und täglichen Bewegungsabläufe zu leisten.
Anhand dieses Verfahrens erfolgt dann die Einstufung in den Pflegegrad.
Krankenversicherer wie die Allianz verwenden bei Ihren Pflegetagegeldtarifen das ADL-Punktsystem und staffeln je nach erreichter Gesamtpunktzahl des Versicherten die Leistungen.
Zur Zeit der alten Pflegestufen-Regelung konnte die ADL-Einstufung durchaus Vorteile für den Patienten bieten, da hier die eine deutlich individuellere Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Pflegebedürftigen möglich ist.
Seit Umstellung auf die neuen 5 Pflegegrade verliert das ADL-Punktesystem etwas an Bedeutung, da der Medizinische Dienst bei der Einstufung in die neuen Pflegegrade ebenfalls nache einer Art Punktesystem die genauen indivuduellen Grundfähigkeiten abfragt und festlegt.