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Förderpflege “Pflege Bahr” Zusatzversicherung

Die so genannten staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen (Staat übernimmt 60 Euro des Beitrags pro Jahr), welche auch “Pflege Bahr”-Tarife oder Förderpflege-Tarife genannt werden, sind “ohne Gesundheitsfragen” abschließbar.
Die Zugangsvoraussetzungen sind also minimal, allerdings sind die Förder-Pflegezusatzversicherungen aufgrund ihrer Leistung auch eher nur für Personen empfehlenswert, die aufgrund schwerer Vorerkrankungen keine normale Pflegezusatzversicherung mehr erhalten.

Es wäre in jedem Fall immer erst sinnvoller zu versuchen eine herkömmliche Pflegezusatzversicherung zu beantragen. Erst wenn dies aufgrund der Vorerkrankungen nicht mehr funktioniert, bleibt die Förder Pflegezusatzversicherung als einzige Alternative.

Kundenzufriedenheit

Zugangsvoraussetzungen zur Förderpflege

  • Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Abschlusses der Pflege Bahr Zusatzversicherung noch keine Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben oder Leistungen bereits beantragt haben.
  • Es darf nur insgesamt ein Förderpflegevertrag abgeschlossen werden

Leistungen der Förderpflegetarife

Die Leistungen sind relativ ähnlich, können aber in einigen Altersstufen des Antragsstellers auch je nach Versicherer etwas höher ausfallen. Die Mindestleistungen sind jedoch gesetzlich vorgegeben:
Alle Tarife haben eine 5-jährige Wartezeit gemeinsam, die den größten Nachteil gegenüber herkömmlichen Pflegezusatzversicherungen ausmacht und sind ab 18 Jahren abschließbar.
Die Leistungen werden in allen 5 Pflegegraden erbracht und sowohl bei stationärer, als auch ambulanter Pflege, die Mindestleistungen sind wie folgt vorgegeben:

  • 60 Euro Pflegegeld pro Monat in Pflegegrad 1
  • 180 Euro Pflegegeld pro Monat in Pflegegrad 2
  • 360 Euro Pflegegeld pro Monat in Pflegegrad 3
  • 480 Euro Pflegegeld pro Monat in Pflegegrad 4
  • 600 Euro Pflegegeld pro Monat in Pflegegrad 5

Der Beitrag hierfür ist altersabhängig und beträgt abzüglich der gesetzlichen Förderung (5 Euro pro Monat) mindestens 10 Euro. Bei älteren Antragstellern kann der Monatsbeitrag aber auch deutlich höher liegen und je nach Anbieter abweichen.

Unser Pflegezusatzversicherung Vergleich vergleicht in unserem Vergleichsrechner auch entsprechende Förderpflege-Tarife der verschiedenen Anbieter.

DKV Kombimed Förderpflege

Die Pflege Bahr Zusatzversicherung der DKV Krankenversicherung nennt sich Kombimed Tarif KFP. Die DKV bietet abweichend von anderen Anbietern bei Pflegegrad 5 sogar ein Pflegegeld von monatlich mindestens 660 Euro. Bei Versicherungsbeginn im Alter von <40 Jahren liegt die Monatsleistung sogar noch deutlich darüber, ein 20 Jähriger bekäme sogar ohne Gesundheitsfragen für rund 15 Euro im Monat eine Leistung von 1666,83 Euro im Monat versichert. Zudem wird hier im Antrag nicht danach gefragt, ob ärztlich bereits eine Pflegebedürftigkeit vermutet wird. Sofern also noch kein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt wurde, kann der Tarif beantragt werden.
Bei jüngeren Versicherten unter 40 sind teilweise höhere Leistungen versichert, zudem enthält der Tarif eine Dynamik, die diese Leistung nach 15 Jahren ohne Gesundheitsfragen automatisch auf bis zu 1755 Euro/Monat erhöht. (Siehe Bedingungen weiter unten)

Berechnen und abschließen können Sie die DKV Förderpflege über folgenden Abschlusslink:

DKV KFP direkt online abschließen

Versicherungsbedingungen DKV KFP