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Vorerkrankungen und Antragstellung in der Pflegezusatzversicherung

Bei Antragstellung für eine Pflegetagegeldversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt (außer bei der staatliche geförderten Förderpflege, die aber 5 Jahre Wartezeit und stark begrenzte Leistungen hat)

Oftmals ist einem gar nicht so bewusst, was der behandelnde Arzt sich tatsächlich als Diagnosen in der Patientenakte notiert hat. Da hilft nur nachfragen und Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, was Ihr Arzt sich zu Ihnen gespeichert hat. Wir raten Ihnen dringend dies auch vor Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung zu tun und sich diese Informationen von Ihrer Krankenkasse oder dem Arzt zu besorgen.

Bluthochdruck/Schilddrüse/Rückenschmerzen/Übergewicht etc.

Vorerkrankungen, die sehr häufig vorkommen, aber nicht lebensbedrohlich sind führen in der Regel maximal zu einem Risikozuschlag. Oft lässt sich hier aber auch ein Anbieter finden, der Sie sogar ohne einen Mehrbeitrag versichert. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Psychische Vorerkrankungen

Eine mittlerweile häufige Vorerkrankung sind Diagnosen unterschiedlicher psychischer Erkrankungen. Um Ihnen sagen zu können, ob und welche Pflegetagegeldversicherung abschließbar ist, müssten wir die genaue Diagnose wissen, die Sie von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten erfahren und welche in Ihrer Patientenakte notiert ist.
Bei Erkrankungen wie Depressionen (ambulant oder stationär) innerhalb der letzten 5 Jahre, wird der Abschluss bei vielen Pflegetagegeldversicherungen bereits nicht mehr möglich sein.
Besorgen Sie sich in so einem Fall ein Attest mit genauer Beschreibung und wenden Sie sich an uns. Sofern Sie sich noch in laufender Behandlung befinden, kommt hier in der Regel nur der Abschluss einer Förderpflege ohne Gesundheitsfragen in Frage.
Nicht jeder Versicherer fragt nach allen Diagnosen, so führt z.B. die Diagnose Essstörung/Bulimie bei den meisten Anbietern zur Ablehnung, nicht aber bei der Arag.
Auch eine reine Diagnose Verhaltensstörung, bei der aber keine psychotherapeutische Behandlung stattfindet oder stattgefunden hat, kann bei einige Anbietern problemlos versichert werden.

Schwere chronische Erkrankungen/Krebs/Rheuma/Herzkrankheiten etc.

Bei fast allen Diagnosen, sogar bei chronischen Erkrankungen wie Colitis Ulcerosa oder auch bei einem Herzinfarkt innerhalb der letzten Jahre, lässt sich meist eine Pflegetagegeldversicherung finden, die genau diese Diagnose nicht abfragt. Bei Krebs oder auch Rheuma sieht dies schon etwas anders aus. Hier muss bei Krebs zumindest per Attest eine Ausheilung nachgewiesen werden und dann individuell angefragt werden. Wir prüfen dies gerne für Sie.