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Württembergische PTPU Pflegezusatzversicherung

Highlights

  • Keine Wartezeiten
  • Weltweite Leistung
  • Zahlung auch bei Suchterkrankung
  • 100 Prozent Leistung ab Pflegegrad 2 bei stationärem Aufenthalt
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2
Kundenzufriedenheit

Mit dem Tarif PTPU bietet die Württembergische einen Pflegetagegeldtarif, der im Jahr 2015 von der Stiftung Warentest als Testsieger im Bereich der Pflegetagegeldversicherungen ausgezeichnet wurde. Der Tarif hält Leistungen in allen 5 Pflegegraden bereit.

Die Staffel gliedert sich wie folgt:

Ambulant:

• Pflegegrad 1: 5 Prozent
• Pflegegrad 2: 40 Prozent
• Pflegegrad 3: 65 Prozent
• Pflegegrad 4: 85 Prozent
• Pflegegrad 5: 100 Prozent

Stationär:

• Pflegegrad 1: 5 Prozent
• Pflegegrad 2: 100 Prozent
• Pflegegrad 3: 100 Prozent
• Pflegegrad 4: 100 Prozent
• Pflegegrad 5: 100 Prozent

Eine Beitragsfreistellung im Pflegefall ist ab Pflegegrad 2 mitversichert. Der Versicherte ist dann von allen Beitragszahlungen entbunden, kann jedoch die vollen Leistungen nutzen. Zudem bietet die Württembergische Einmalzahlungen an. Hierbei handelt es sich um das 30fache den Tagessatzes. Gezahlt wird diese Leistung, wenn der Versicherte erstmals in den Pflegegrad 2,3,4 oder auch 5 eingestuft wird. Für Pflegegrad 1 entfällt die Einmalzahlung, die auch nur einmalig in Anspruch genommen werden kann.

Die Württembergische Pflegezusatzversicherung erhebt keine Wartezeit. Somit können die Leistungen im Bedarfsfall sofort in Anspruch genommen werden. Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit orientiert man sich am Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hinzu kommt, dass die Leistungen auch dann gewährt werden, wenn im häuslichen Bereich eine Laienpflege stattfindet. Es ist somit nicht relevant, ob eine Fachkraft oder Familienangehörige die Pflege des Versicherten im Bedarfsfall übernehmen.

Als Versicherter hat man bei der Württembergischen Pflegezusatzversicherung die Option, dass Pflegetagegeld pro Jahr um 4 Prozent anzuheben (Erhöhung erfolgt automatisch und der Kunde kann widersprechen). Diese ist nicht an ein Höchstalter gebunden und gilt auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Ein Höchstalter für den Abschluss der *Württembergische Pflegetagegeldversicherung gibt es zudem nicht, es sind jedoch Gesundheitsfragen bei Antragstellung zu beantworten.