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R+V PKU Pflegezusatzversicherung

Die Highlights

• Keine Wartezeiten
• Einstufung der Pflegeversicherung wird übernommen
• Beitragsfrei im Pflegefall ab Pflegegrad 4
• Einfache Gesundheitsprüfung
• Keine Leistungskürzungen bei verspäteter Meldung der Pflege bis 6 Monate nach Eintritt

Kundenzufriedenheit

Die R+V biete mit der PKU einen guten Pflegetagegeld-Tarif, der die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegversicherung und den privaten Aufwendungen für die Pflege schließt.
Das Pflegetagegeld wird in den jeweiligen Pflegestufen prozentual abhängig von der Leistung im Pflegegrad 5 gezahlt.

Folgende Staffel liegt vor:

Ambulant:

• Pflegegrad 1: 10 Prozent
• Pflegegrad 2: 30 Prozent
• Pflegegrad 3: 70 Prozent
• Pflegegrad 4: 100 Prozent
• Pflegegrad 5: 100 Prozent

Stationär:

• Pflegegrad 1: 10 Prozent
• Pflegegrad 2: 30 Prozent
• Pflegegrad 3: 70 Prozent
• Pflegegrad 4: 100 Prozent
• Pflegegrad 5: 100 Prozent

Die Pflegezusatzversicherung der R+V leistet im Vergleich zu anderer Versicherern mehr im Bereich der häuslichen Pflege bei den Pflegegraden 3 und 4. Dafür weisen die Leistungen bei der stationären Pflege aber auch eine deutliche Staffelung auf. Lediglich Pflegegrad 4 und 5 sehen eine 100prozentige Leistung vor.

Die Einstufung des Versicherten wird im Bedarfsfall anhand der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgenommen. Wartezeiten ergeben sich bei der Inanspruchnahme der Leistungen nicht. Sie werden innerhalb der Europäischen Union gewährt..

Eine Beitragsbefreiung im Pflegefall wird ab Pflegegrad 4 eingeräumt. Für die Aufnahme in die Versicherung müssen einfache Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese umfassen Angaben zur Person, eventuell zusätzlichen Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung sowie Angaben zum Gesundheitszustand des Versicherten. Eine Erhöhung der Leistungen kann aller drei Jahre um 10 Prozent erfolgen. Dafür wird keine neue Gesundheitsprüfung vorausgesetzt.

Die Leistungen werden auch dann in vollem Umfang gewährt, wenn ein Familienangehöriger oder Laie die häusliche Pflege übernimmt. Sollte die Pflegebedürftigkeit durch eine Sucht hervorgerufen werden, stehen nur eingeschränkte Leistungen zur Verfügung. Zudem entfällt die Dynamik, wenn bereits Leistungen der Pflegezusatzversicherung in Anspruch genommen werden.