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Versicherer im Vergeich

Pflegezusatzversicherungen im Vergleich

Aufgrund der unzureichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird der Abschluss einer guten Pflegezusatzversicherung immer wichtiger. Wie teuer eigentlich ein Pflegefall werden kann sind sich die meisten nicht Menschen gar nicht bewusst.
Meist kommt man erst in dem Moment auf des Thema Pflegefallabsicherung, wenn im Umfeld eine Person pflegebedürftig geworden ist. Je frühzeitiger man jedoch eine Pflegezusatzversicherung abschließt, desto geringer ist die monatliche Belastung.
Unser Pflegezusatzversicherung Vergleich hilft Ihnen zu ermitteln, wie Sie diese Versorgungslücke am günstigsten und besten schließen können.

Kundenzufriedenheit

Neuigkeiten aus dem Bereich Pflege

13.08.2023

Kindernachversicherungsrecht bei Geburt

Da leider nicht jedes Kind komplett gesund zur Welt kommt, sollte man sich zumindest finanziell absichern, falls das eigene Kind mit schweren Vorerkrankungen oder sogar als Pflegefall zur Welt kommt. Die Möglichkeit der Kindernachversicherung bietet hier eine geniale Möglichkeit. Die Tarife DKV PTG und R+V PM1 bieten hier die besten Absicherungsmöglichkeiten, ohne dass im Antrag Fragen zur werdenden Vaterschaft oder Mutterschaft gestellt werden.

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01.02.2023

Nürnberger PAS

Die Nürnberger PAS – Pflegezusatzversicherung zeichnet sich durch solide Leistungen in Verbindung mit einer relativ einfachen Gesundheitsfrage aus.

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24.05.2022

Pflegezusatzversicherung trotz psychischer Vorerkrankung

Es gibt durchaus einige Pflegetagegeldversicherungen, die auch mit psychischen Vorerkrankungen/Vordiagnosen noch abschließbar sind. Allerdings ist die Auswahl nicht so groß. Besser als gar keine Pflegeabsicherung ist es aber allemal. Hier erfahren Sie, welche Tarife noch möglich sind.

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25.06.2019

Bedenklicher Rückgang an Neuabschlüssen

Die Anzahl neu abgeschlossener Pflegezusatzversicherungen (Nettozuwachs) sinkt seit ca. 5 Jahren kontinuierlich. Diese Entwicklung ist bedenklich, da sich gleichzeitig das Problem einer Versorgungslücke in den kommenden Jahren weiter vergrößert. Viele Menschen sind in diesem Zusammenhang leider einem fatalen Irrtum aufgesessen. Was sind die Gründe hierfür?

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09.04.2019

Anzahl und Aufteilung Pflegebedürftiger in Deutschland

Rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige teilen sich in Deutschland auf die 5 Pflegegrade auf. Davon wird der überwiegende Teil durch Angehörige, meist Laien gepflegt. Wie genau sich die Anzahl Pflegebedürftiger auf die 5 Pflegegrade und auf eine Pflege ambulant oder durch Pflegedienste aufteilt, erfahren Sie hier.

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Pflegezusatzversicherung-Vergleich

Was kostet ein Pflegefall?

Die Kosten, die ein Pflegefall in Anspruch nimmt, variieren nach Pflegestufe, Wohnort und der Ausstattung des Hauses des Pflegebedürftigen.

Aufgrund der Versicherungspflicht sind mittlerweile die meisten Bundesbürger auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt – abhängig von der Pflegestufe- ein Pflegegeld von bis zu 1470 Euro pro Monat. Bei Härtefällen auch bis zu 1750 Euro pro Monat. Dieses Pflegegeld steht jedoch nur der medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen zur Verfügung.Anders sieht es bei einem Pflegegeld aus, welches von einer privaten Pflegezusatzversicherung gezahlt wird.

Unterbringung, Verpflegung und sonstige Kosten des täglichen Bedarfs des Pflegebedürftigen verursachen weitere Kosten und müssten zusätzlich selbst vom Pflegebedürftigen bzw. den Familienangehörigen aufgebracht werden.

Zur Kostendeckung werden neben möglichen Renteneinnahmen des Pflegebedürftigen auch dessen Vermögensgegenstände oder sogar Wohneigentum herangezogen.

Auch bei einer Pflege im ambulanten oder teilstationären Bereich entstehen Deckungslücken zwischen den anfallenden Kosten und dem gesetzlichen Pflegegeld. Teilweise bis zu 2000 Euro pro Monat können als Deckungslücke vorhanden sein. Um diese Kosten abzudecken, ist es sinnvoll frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Kinder zahlen für ihre Eltern

Zahlreiche Urteile, die mittlerweile sogar vom Bundesgerichtshof gefällt wurden, stellen fest, dass auch Kinder unter Umständen für die Pflegekosten ihrer eltern aufkommen müssen. Zwar wird hierbei berücksichtigt, dass auch die Kinder unter Umständen für die eigene Altersvorsorge sparen und ihre Ausgaben haben, doch bei einem Nettoeinkommen von über 1400 Euro kann ein Kind bereits zur Zahlung der Pflegekosten seines Elternteils herangezogen werden.

Wieviel ein Kind im einzelnen dazuzahlen muss ist zudem davon abhängig, in welcher Kommune der Pflegebedürftige lebt. Im Zuge der immer schlechteren finanziellen Situation der einzelnen Kommunen kann man jedoch davon ausgehen, dass von der Regelung, Kinder an den Pflegekosten zu beteiligen, immer mehr Gebrauch gemacht werden wird.

In einigen Urteilen zu diesem Thema wurde auch festgesetzt, dass Kinder und Ehepartner sich an den nicht durch die gestezliche Pflegeversicherung gedeckten Kosten dann beteiligen müssen, wenn Sie über ein entsprechendes Vermögen verfügen.

Von einem antastbaren Vermögen wird hierbei gesprochen, wenn das so genannte Schonvermögen (in etwa 100000 Euro=überschritten wird). Dazu zählen beispielsweise selbstgenutztes Wohneigentum, Lebensversicherungen, Wertpapiere etc.

Wer über ein entsprechendes Vermögen verfügt, sollte zusätzlich darauf achten, dass Ehepartner, Eltern und auch Kinder über eine entsprechende private Pflegezusatzversicherung verfügen. Nur so ist das eigene Vermögen im Pflegefall eines Familienangehörigen gesichert.

Die Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung versichert ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld, welche bei Erreichen der tariflich festgelegten Pflegestufe ausbezahlt wird. Da die Versicherungsbedingungen der Angebote zur Pflegezusatzversicherung sich stark voneinander unterscheiden, sollte die gewählte Pflegezusatzversicherung einige wichtige Kriterien erfüllen.

Zum einen können auch Kinder schon zum Pflegefall werden, auch hier können hohe Kosten auf die Eltern zukommen. Hingegen ist der Monatsbeitrag für eine gute Pflegezusatzversicherung bei Kindern relativ niedrig. Des Weiteren sind bei Antragstellung für eine Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen zu beantworten, weswegen es vor allem Ältere später schwerhaben dürften eine geeignete Pflegezusatzversicherung abschließen zu können. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig mit dem Thema Pflegezusatzversicherung auseinannder setzen, selbst wenn ein Pflegefall natürlich längst nicht absehbar ist.

Auch wenn dieser erst in vielen Jahren eintritt, die Pflegezusatzversicherung schützt dann vor den immensen Mehrkosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind.Natürlich sollte auch eine gute Pflegezusatzversicherung und nicht irgendeine abgeschlossenen werden.